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Gutachten zur Verstetigung der finanziellen Mittel zur Demokratieförderung und Bekämpfung des Neonazismus

© Amadeu Antonio Stiftung

„Eine langfristige, dauerhafte Finanzierung der Arbeit gegen Neonazismus und für Demokratieforderung ist verfassungsrechtlich möglich.“

Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten, das die Staatsrechtler Prof. Dr. Ulrich Battis (HU Berlin) und Joachim Grigoleit (TU Dortmund) im Auftrag von Verbänden, Gewerkschaften und Initiativen gegen Rechtsextremismus wie der Amadeu Antonio Stiftung erstellt haben.

Die Förderung der Initiativen gegen Rechtsextremismus unterliege laut dem Gutachten „staatlicher, insbesondere aber gesamtgesellschaftlicher Verantwortung“. Zur Wahrnehmung dieser Verantwortung bedürfen die Träger „eines gewissen Maßes an Finanzsicherheit“. Das Gutachten widerspricht damit der bisherigen Auffassung des Bundesfamilienministeriums, wonach die seit Jahren erfolgreiche Beratungs- und Bildungsarbeit gegen Rechtsextremismus nur einmalig bzw. lediglich zeitlich befristet gefördert werden könne. Wissenschaftler wie der Politikwissenschaftler Prof. Roland Roth haben diese Praxis, die die Projekte jährlich vor existenzielle Probleme stellt, immer wieder als kurzatmige „Projektitis und Programmitis“ kritisiert.

Als Konsequenz aus dem Gutachten fordern die Auftraggeber die kommende Bundesregierung sowie die Parteien im Bundestag auf, Strukturen zu schaffen, die eine dauerhafte Förderung des Engagements gegen Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus, Islamfeindschaft und Antiziganismus ermöglichen. Möglich wären laut Prof. Battis u.a. eine Stiftung oder gGmbH mit einem klaren gesetzlichen und abgegrenzten Auftrag, der der Vielfalt der unterschiedlichen Arbeitsansätze gerecht wird. „Die Neustrukturierung muss dabei die Bundesländer in ihrer Verantwortung für die demokratische Kultur vor Ort berücksichtigen,“ betont Timo Reinfrank von der Bundesarbeitsgemeinschaft Demokratieentwicklung. Das derzeitige Fördervolumen in Höhe von 24 Millionen Euro müsse verdoppelt werden, um auch in den westlichen Bundesländern nachhaltige zivilgesellschaftliche Strukturen zu etablieren.

„Es wird endlich Zeit, dass die erfolgreichen Ansätze, Modelle und Strukturen zum Schutz vor rechter Gewalt oder Antisemitismus dauerhaft vor Ort wirken“, betont auch Anetta Kahane, Vorstandsvorsitzende der Amadeu Antonio Stiftung.

Hier finden Sie das Gutachten zum Download.

Auftraggeber des Gutachtens sind:

Amadeu Antonio Stiftung
Bundesarbeitsgemeinschaft Demokratieentwicklung
Bundesarbeitsgemeinschaft Kirche und Rechtsextremismus
Deutscher Bundesjugendring
Deutscher Gewerkschaftsbund
ezra – Mobile Beratung für Opfer rechter Gewalt
Gesicht Zeigen!
Kulturbüro Sachsen e.V.
Miteinander e.V.
MOBIT e.V.
Netzwerk für Demokratie und Courage
RAA Sachsen e.V.
Verein für Demokratische Kultur in Berlin e.V.
Zentralrat der Juden in Deutschland
Zentralrat der Muslime in Deutschland e.V.
Zentralrat Deutscher Sinti und Roma

Stimmen der Auftraggeber/innen zu den Ergebnissen des Gutachtens

 

Presse:

„Initiativen gegen Rechts fordern dauerhafte Förderung“ (Neues Deutschland, 13.03.2013)
„Initiativen gegen Rechts fordern mehr Geld“ (Berliner Zeitung, 14.03.2013)
„Anti-Rechts-Initiativen fordern dauerhafte Förderung“ (Evangelischer Pressedienst epd)
„Gutachten zur staatlichen strukturellen Förderung von Initiativen gegen Rechtsextremismus“ (Radio Corax, 21.03.2013)
„Eine dauerhafte Finanzierung der Arbeit gegen Rechtsextremismus durch den Bund ist verfassungsrechtlich möglich“ (Pressemitteilung des SPD-Abgeordneten Sönke Rix)
„Nachhaltig Demokratie fördern“ (Pressemitteilung der Grünen-Abgeordneten Monika Lazar und Sven-Christian Kindler)

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– Anke Domscheit-Berg (Mitglied des Deutschen Bundestages, Die Linke, Digitalexpertin)

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