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Juristisches Gutachten belegt: Überprüfung von Demokratieprojekten ist verfassungsrechtlich bedenklich und nicht verhältnismäßig

Verbände fordern vertrauensvolle Zusammenarbeit auf Basis von Qualitätsstandards statt intransparenter Prüfung durch Geheimdienste

Die Sicherheitsüberprüfung von Demokratieprojekten durch Verfassungsschutzämter ist mit dem Verfassungsrecht nicht vereinbar. Zu diesem Ergebnis kommt ein von einem breiten Bündnis zivilgesellschaftlicher Initiativen – u.a. Bundesverband Mobile Beratung e.V. (BMB), Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt e.V. (VBRG), Bundesarbeitsgemeinschaft Demokratieentwicklung (BAGD) sowie von betroffenen Trägern aus Hessen, darunter die Bildungsstätte Anne Frank, in Auftrag gegebenes juristisches Gutachten. Die Verbände fordern, die Förderung von Vereinen und Initiativen nicht an geheimdienstlichen Informationen von Verfassungsschutzämtern festzumachen. Vielmehr sollen Bund und Länder die Förderung an die gemeinsam mit den Bundesländern vereinbarten Qualitätsstandards sowie der bei Antragstellung vorliegenden Konzepte, Anträge und Verwendungsnachweise knüpfen.

Die Berliner Rechtsanwältin Dr. Anna Luczak, die das wissenschaftliche Gutachten erstellt hat, betont: „Die Grundrechtseingriffe, die einer Überprüfung und Versagung von Förderung aufgrund von Speicherungen beim Verfassungsschutz zugrunde liegen, sind verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen. Sie sind auch nicht verhältnismäßig.“

„Trägervereine und Mitarbeitende in Beratungsstellen sowie in der politischen Bildung sehen sich aktuell einem Misstrauen ausgesetzt, das sie nicht nachvollziehen können. Es ist völlig intransparent, was über wen und warum von welchen Verfassungsschutzämtern gespeichert wird. Von diesen Überprüfungen dürfen weder Förderung noch Personalien abhängen“, sagt Timo Reinfrank, Geschäftsführer der Amadeu Antonio Stiftung, als Sprecher der BAGD, einem bundesweiten Zusammenschluss von Initiativen, die sich für eine demokratische Kultur im Gemeinwesen und gegen Rechtsextremismus einsetzen.

„Dass mittlerweile Menschen, die sich für Demokratie einsetzen, zunehmend als Extremisten verdächtigt und damit als Gefahr angesehen werden, zeigt, wie sehr der Diskurs durch Rechtspopulisten verschoben wurde“ sagt Bianca Klose, Sprecherin des BMB e.V. und Leiterin der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus Berlin. „Es ist absurd, wenn für unsere Teams jetzt offenbar die gleichen Zuverlässigkeitsüberprüfungen gelten sollen, wie sie für Beschäftigte in Atomkraftwerken oder der Flugsicherheit angelegt werden.“ Mehr als 40 Mobile Beratungsteams in ganz Deutschland sind in dem Verband vernetzt.

Die Verbände und Träger bekräftigen daher ihre Forderung nach einem sofortigen Ende der umstrittenen Praxis: „Diese geheimdienstlichen Überprüfungen müssen beendet werden. Die Mitarbeitenden und die Vereine werden dadurch in unzulässiger Weise in ihren Grundrechten beschränkt“, sagt Robert Kusche, Vorstandsmitglied des VBRG e.V., in dem bundesweit dreizehn unabhängige Beratungsstellen für Opfer rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt zusammengeschlossen sind. „Wir unterstützen seit knapp zwei Jahrzehnten erfolgreich und professionell Betroffene rechter und rassistischer Gewalt sowie viele unterschiedliche Menschen in ihrem Engagement für Demokratie und Menschenrechte auf der Basis transparenter Standards und Leitlinien. Es gibt keinen Anlass und keine sachliche Grundlage für eine geheimdienstliche Überprüfung unserer Arbeit.“

Download des Gutachtens beim Bundesverband Mobile Beratung:
Komplettes Gutachten (48 Seiten)
Zusammenfassung des Gutachtens (3 Seiten)

Zum Hintergrund:
Ende 2017 kündigte die schwarz-grüne Landesregierung in Hessen an, künftig alle geförderten Demokratievereine vom Verfassungsschutz durchleuchten zu lassen. Erst nach breiten Protesten wurde die Ankündigung zurückgezogen: http://m.fr.de/rhein-main/landespolitik/extremismus-ueberpruefung-erfolgreicher-aufschrei-a-1406805

Mitte Mai wurde überraschend bekannt, dass seit 2004 bundesweit bereits 51 Demokratieprojekte vom Verfassungsschutz überprüft wurden. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervor: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/020/1902086.pdf

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