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“Prävention und harte Hand” gegen Rechtsextremismus: Es braucht einen Aktionsplan 2.0

“Prävention und harte Hand” – unter diesem Motto sagte Bundinnenministerin Nancy Faeser mit ihrem Aktionsplan vor einem Jahr dem Rechtsextremismus den Kampf an. Was ist seitdem passiert? Eine kursorische Bilanz.

Der erste Punkt lautete: Rechte Netzwerke zerschlagen. Angekündigt wurde, Finanzströme in den Blick zu nehmen und auszutrocknen. Mag sein, dass Sicherheitsbehörden jetzt Bescheid wissen, wer wem Geld überweist – aber weniger extreme Aktivitäten oder mehr Wissen gibt es nicht. Mehrere Reichsbürger-Netzwerke wurden bekannt und in diesem Fall sogar zerschlagen. Dennoch hören wir wieder von neuen rechten Chatgruppen – vor allem auch innerhalb der Polizei -, Rechtsrock-Konzerte florieren genauso wie Nazi-Aufmärsche. Verboten wurde schon lange keine rechtsextreme Organisation.

Die Zerschlagung rechter Netzwerke funktioniert nicht über die Kontrolle von Geldströmen. Das Verbindende der Szene sind nicht Finanzen und Gelder, sondern geteilte Weltbilder und personelle und organisatorische Strukturen. Hier helfen nur konsequente Ermittlungen und Repression.

Ein Vorhaben des Aktionsplans, Rechtsextreme konsequent zu entwaffnen, wird derzeit durch die FDP blockiert. Die Begründung: Eine Verschärfung bringt nichts, wenn nicht einmal bestehende Gesetze konsequent umgesetzt werden. Und es stimmt: Die Waffenbehörden sind unterbesetzt. Hier braucht es mehr Ressourcen – und wenn die Länder nicht in der Lage sind, das umzusetzen, muss der Bund das sicherstellen. Ein Problem ist die unterschiedliche Zuständigkeit, die auf den Prüfstand muss: Die Waffenbehörden sollten bundesweit den Landeskriminalämtern angegliedert werden.

Der Aktionsplan sieht vor, Hetze im Internet ganzheitlich zu bekämpfen. In der Realität ist das Problem hier noch größer geworden – auch, weil Plattformen das Personal abgebaut haben. Bei der Vernetzungs-und Radikalisierungs-App Nummer eins – Telegram – hat sich nichts getan.

Der Bereich Gaming ist noch immer nicht bei der Bekämpfung von digitalem Hass berücksichtigt und beim neu geltenden EU-weiten Digital Services Act ist noch immer unklar, wie die neuen Regeln für die großen Onlineplattformen kontrolliert werden. Die kleinen fallen aus dem Raster.

Ob die Strafverfolgung online intensiviert wurde, lässt sich nur mutmaßen – für betroffene Nutzer*innen gab es in den letzten 12 Monaten keine spürbare Verbesserung. Der subjektive Eindruck ist das Gegenteil.

Ein weiteres Vorhaben, Verfassungsfeinde aus dem öffentlichen Dienst zu entfernen, ist auf dem Weg: Ein Entwurf zur Beschleunigung von Disziplinarverfahren in der Bundesverwaltung und zur Änderung weiterer Vorschriften wurde beschlossen. Die sächsische Justizministerin Katja Meier möchte aber weitere Gesetze ändern, um effektiver gegen extremistische Beamte und auch Richter vorzugehen. Sie möchte unter anderem das Rückkehrrecht ehemaliger Abgeordneter in den Beamten- und Richterdienst einschränken.

Im Bereich der Prävention und der politischen Bildung bleibt es eine große Aufgabe, die zusätzlichen Mittel zu verstetigen, mit denen z. B. die Bundeszentrale für politische Bildung für die Arbeit gegen Rechtsextremismus ausgestattet wurde. Nach aktuellem Stand laufen die Gelder des Kabinettsausschusses aus. Dabei haben es gerade diese Mittel, etwa im Kontext des Angriffskrieges gegen die Ukraine, ermöglicht, auf aktuelle demokratiefeindliche Desinformation mit Mitteln der politischen Bildung etwa bei TikTok, zu reagieren.

Die Herausforderungen für die politische Bildung und die Präventionsarbeit bleiben groß, da sich über die Pandemie ein demokratiefeindliches Milieu weiter verfestigt hat und über eine gewachsene digitale Infrastruktur für verschiedene Anlässe mobilisierbar bleibt.

Das Fazit nach einem Jahr: Der Aktionsplan gegen Rechtsextremismus hat wichtige Baustellen identifiziert, die Umsetzung hinkt der dynamischen Entwicklung der rechten Szene und der demokratiefeindlichen Mobilisierung, wie wir sie in der Breite beobachten, hinterher.

Spätestens jetzt sollten alle Maßnahmen auf den Prüfstand und nachjustiert werden – damit nicht erst in weiteren 12 Monaten Erfolge greifen. 12 Monate, denen konspirativen rechtsextremen Netzwerken völlig ausreichen, um sich Waffen zu beschaffen und einen Staatsstreich zu planen.

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