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Stellungnahme zum Vorhaben eines Demokratiefördergesetzes

Am 25.11. kommt der Kabinettsausschuss zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus zu seiner dritten und voraussichtlich letzten Sitzung zusammen. Er war im März 2020 zum ersten Mal in direkter Reaktion auf die tödlichen rechtsextremen Anschläge 2019/2020 zusammengetreten.

Mit der Ermordung Walter Lübckes im Mai 2019, dem Anschlag auf die Synagoge und einen Dönerimbiss in Halle im Oktober 2019, bei dem zwei Menschen starben, und der Ermordung von 10 Menschen in Hanau im Februar 2020 durch einen Anhänger rassistischer Verschwörungsmythen ist deutlich geworden: Rechtsextremismus und rechtsextreme Gewalt in Deutschland haben eine neue Qualität erreicht. Maßgeblich lässt sich durch vermehrte Radikalisierungsprozesse im Netz eine Internationalisierung der Szene beobachten. Der Mord an Walter Lübcke steht emblematisch für eine Ausweitung der bedrohten Gruppen: zunehmend sind Repräsentant*innen unseres demokratischen Systems, insbesondere Kommunalpolitiker*innen, Ziel rechter Gewalt – ohne, dass Anschläge mit rassistischer und antisemitischer Motivation an Bedrohungspotential verlieren.

Bereits nach dem Anschlag von Halle hatte die Bundesregierung ein gemeinsames Maßnahmenpaket des Innen- und Justizministeriums zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität verabschiedet. Eine zentrale Rolle nimmt dort der Ausbau von Präventionsprogrammen ein. Konkret heißt es: „Ziel ist, die Qualität und Wirksamkeit aller Präventionsmaßnahmen zur Demokratieförderung und Extremismusprävention langfristig und dauerhaft zu sichern und zu stärken.“

Doch auch schon im Koalitionsvertrag der letzten Großen Koalition 2013 steht zum Thema Demokratieförderung: „Die bestehenden Programme werden langfristig finanziell sichergestellt und auf bundesgesetzlicher Grundlage, soweit Gesetzgebungskompetenz vorliegt, weiterentwickelt sowie neue Strukturformen entsprechend des Abschlussberichtes des Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestags zur NSU etabliert.“ (Koalitionsvertrag, S. 108)
Im Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus bekräftigte die Bundesregierung 2017: „Die Bundesregierung verfolgt auch weiterhin das Ziel, Demokratieförderung und Extremismusprävention längerfristig und nachhaltig zu stärken.“(Nationaler Aktionsplan gegen Rassismus, S. 43)

Gemäß dem Subsidiaritätsprinzip überantwortet der Staat Demokratieförderung und Extremismusprävention zum Großteil zivilgesellschaftlichen Trägern. Einzelprojekte der Träger im Themenfeld werden in Bundesprogrammen gefördert, etwa im Programm Demokratie leben! des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend oder im Programm Zusammenhalt durch Teilhabe des Bundesinnenministeriums. Seit Jahren benennen Akteure aus Politik und Zivilgesellschaft strukturelle Probleme in dieser Förderpraxis.

So fehlt es an der Möglichkeit, zivilgesellschaftliche Träger institutionell zu unterstützen und abzusichern. Durch die befristeten Laufzeiten der Programme können Projekte nicht dauerhaft unterstützt werden: der immer wiederkehrende Prozess der Antragsstellung bindet Ressourcen und sorgt für prekäre Arbeitsbedingungen in den Projekten. Werden wie im Bundesprogramm Demokratie leben! innovative, modellhafte Projekte nur befristet gefördert, müssen erfolgreiche Projekte ihre Arbeit ganz neu ausrichten oder einstellen. Diese Praxis sorgt dafür, dass fachliche Kompetenz immer wieder verloren geht und neu aufgebaut werden muss. Unter den Engagierten führt all dies zu immer stärkeren Ermüdungserscheinungen.

 

Insgesamt ist der Förderzeitraum ist oft zu kurz, um die Projektarbeit wirklich in die Regelstrukturen zu bringen. Um eine bessere Ansprechbarkeit zu gewährleisten, bräuchte es innerhalb der Projekte hauptamtliche Strukturen für Begleitung und Coaching der Regelstrukturen.

Insofern ihnen nach Auslaufen der Förderung Bemühungen um anderweitige Finanzierung ans Herz gelegt wird, vermissen die Träger der Projekte nicht nur Wertschätzung ihrer gesellschaftlich und politisch erwünschten Arbeit, sondern vor allem einen strukturellen Rahmen und Kontinuität in der Förderpraxis des Bundes.

Bereits 2013 wurde im Koalitionsvertrag vereinbart, dass mehr Projekte gegen Rechtsextremismus längerfristig unterstützt werden und ggf. eine gesetzliche Lösung geschaffen werde. 2017 wurde im Koalitionsvertrag die dauerhafte Förderung vereinbart und umgesetzt. Dennoch braucht es eine gesetzliche Grundlage, um das Engagement der Zivilgesellschaft dauerhaft zu unterstützen. Mehrere Vorschläge dazu hatte die CDU immer wieder abgelehnt. Damit muss jetzt Schluss sein.

Der Staat hat die Aufgabe, die Demokratie zu schützen und zu fördern. Nicht zuletzt der Bundesrechnungshof hat in den vergangenen Jahren immer wieder angemahnt, dass eine verstetigte, also strukturelle und längerfristige Förderung auf der gegenwärtigen gesetzlichen Grundlage nicht möglich ist. Der Bund muss sich also zuallererst selbst ermöglichen, strategisch und nachhaltig Maßnahmen zur Extremismusprävention und Demokratieförderung, zur Prävention von Antisemitismus und Rassismus und zur Stärkung von Minderheiten und Betroffenen zu ergreifen.

Das Recht dazu hat er: Wie kürzlich ein neues Gutachten argumentierte, ist Extremismusprävention eine zentrale gesellschaftliche Herausforderung und der Staat reagiert auf eine konkrete – teils potenzielle, teils realisierte – soziale Gefahrenlage, die von verfassungsfeindlichen Bestrebungen ausgeht. Damit erfüllt das Aufgabenfeld zentrale Merkmale der öffentlichen Fürsorge, für die laut Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 GG der Bund Gesetzgebungskompetenz hat. Abzugrenzen ist das Betätigungsfeld der Prävention von sowohl der Gefahrenabwehr als auch der Bildung, die den Ländern obliegen. Wie die Bund-Länder-Zusammenarbeit im Einzelnen aussehen kann, lässt sich etwa über einen engen Einbezug des Bundesrates klären.

Die Unionsparteien schienen angesichts der jüngsten Entwicklungen im Bereich Rechtsextremismus ihre Position geändert zu haben, Familienministerin Giffey kündigte Anfang März einen neuen Gesetzentwurf für 2020 an. Der Kabinettsausschuss gegen Rechtsextremismus und Rassismus muss nun wenigstens Eckpunkte für ein Demokratiefördergesetz beschließen. Im Folgenden stellen wir aus zivilgesellschaftlicher Perspektive dar, wie ein solches Gesetz auszugestalten wäre.

 

Zivilgesellschaftliche Akteure müssen in Ausgestaltung des Demokratiefördergesetzes sowie in Programmgestaltung und -evaluation systematisch einbezogen werden.

In der zivilgesellschaftlichen Trägerlandschaft ist ein enormes Erfahrungswissen vorhanden, was die Anforderungen und Bedarfe an Förderung von Initiativen angeht. Sie müssen in den Ausgestaltungsprozess des Demokratiefördergesetzes unbedingt und systematisch einbezogen werden.

Auch bei der Schwerpunktsetzung von Programmen und Inhalten bedarf es einer besseren Koordinierung zwischen Expert*innen und Projektträgern auf der einen und Politik und Programmkoordination auf der anderen Seite. Das zivilgesellschaftliche Know-how sowie die regionalen und lokalen Einschätzungen der aktuellen Situationen müssen stärker bei der Planung und Umsetzung berücksichtigt werden.
Nicht nur bei der Planung und Gestaltung der Maßnahmen sondern auch bei der Vergabe von Mitteln sowie der Umsetzung der Projekte muss ein institutionalisiertes, geordnetes Prozedere für Rückmeldungen aus der Zivilgesellschaft gesichert sein.
Der Einbezug der Zivilgesellschaft wäre sicherzustellen etwa durch einen transparenten Konsultationsprozess in einem „Forum für Demokratie“ – analog zum Forum gegen Rassismus, das die Bemühungen im Rahmen des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus evaluiert.

In diesem Forum müssen an zentraler Stelle migrantische Selbstorganisationen einbezogen werden, die einen wachsenden Anteil innerhalb der zivilgesellschaftlichen Trägerlandschaft im Bereich Demokratieförderung und Extremismusprävention ausmachen. Im Sinne echter Partizipation müssen migrantische Stimmen nicht nur zum Thema Rassismus als Betroffene gehört, sondern ihre Perspektive in vielen Themenbereichen und Prozessen systematisch einbezogen werden. Ebenso ist eine Beteiligung bundesweiter Träger, die sich etwa in der Bundesarbeitsgemeinschaft Demokratieentwicklung (BAGD) mit dem Thema beschäftigen, und weiterhin der Demokratie leben!-geförderten Kompetenznetzwerke und -zentren sowie der Bundesverbände der Opferberatungsstellen (VBRG) und der Mobilen Beratungen (BMB) essentiell.

 

Die Finanzierung von Präventions- und Demokratieprojekten muss mit einem eigenen Haushaltstitel auf Dauer gestellt werden.

Zur finanziellen Absicherung zivilgesellschaftlicher Arbeit braucht es endlich eine langfristige Perspektive. Mit dem Demokratiefördergesetz muss die Förderung von demokratischem Engagement und Präventionsarbeit mit einem eigenen Haushaltstitel versehen werden, um dauerhafte Unterstützung unabhängig von konkreten Programmen zu gewährleisten. Ein vergleichbares Instrument ist etwa der Kinder- und Jugendplan.

Auch die Entfristung des Bundesprogramms Demokratie leben! und die im Eckwertebeschluss des Bundeskabinetts zum Bundeshaushalt 2021 angekündigte Erhöhung der Programmmittel auf 200 Millionen Euro bis 2023 bieten nicht die Sicherheit, die zivilgesellschaftlichen Initiativen ihre Arbeit so massiv erleichtern würde. Erst im letzten Jahr haben die Diskussionen um die massive Umstrukturierung von Demokratie leben!, die Hunderte beantragte Modellprojekte ohne Förderung dastehen ließ, gezeigt, dass auch in einem entfristeten Programm eine Neuausrichtung der Förderpraxis verheerende Folgen in der Projektlandschaft haben kann.

Ein weiteres Problem: Den Förderanteil der Bundesprogramme müssen die Initiativen durch Landes-, kommunale oder andere Geldmittel kofinanzieren. Das überfordert vor allem kleine Vereine und macht sie im Zweifelsfall zum Spielball wechselhafter politischer Ausrichtung in Ländern und Kommunen. In diesem Jahr hat etwa der Pirnaer Stadtrat mit Stimmen AfD, der Freien Wähler und der Wählervereinigung „Pirna kann mehr“ dem Verein Aktion Zivilcourage e.V. kommunale Fördermittel für seine Präventionsarbeit mit Jugendlichen entzogen – und damit auch die Förderung seiner Projekte aus Bundesmitteln enorm gefährdet.

 

Es geht nicht nur ums Geld – die Rolle und Arbeit der Zivilgesellschaft muss gestärkt und geschützt werden.

Zivilgesellschaftliche Organisationen wünschen sich nicht nur finanzielle Sicherung – auch der Schutz vor Angriffen muss in einem Demokratiefördergesetz gewährleistet sein. In Zeiten von shrinking spaces für NGOs weltweit, ist es zentral, die Rolle zivilgesellschaftlicher Arbeit in Deutschland gesetzlich zu verankern. Gerade die Arbeit gegen Rechtsextremismus und grundrechtsorientierte Demokratiearbeit wird immer wieder massiv angegriffen und kriminalisiert. Die AfD Sachsen etwa forderte 2019 in einem Gesetzentwurf, „staatspolitischer Meinungs- und Willensbildung, Demokratieerziehung oder Formen politischer Bildung oder Information“ außerhalb von Parteien und Schulen unter Strafe zu stellen. Die Wächter- und Anwaltsfunktion einer kritischen Zivilgesellschaft gesetzlich zu schützen ist in dieser Situation wichtiger denn je für unsere liberale und offene, demokratische Gesellschaft. International ist es eben auch die mehr oder weniger abgesicherte Arbeit von NGOs, an der wir die demokratische Verfasstheit von Gesellschaften messen. Ein Demokratiefördergesetz folgt hier den Empfehlungen des Ministerkomitees des Europarats und hätte EU-weit Vorbildfunktion.

Durch klaren Bezug von Demokratiearbeit auf Grundrechte kann ein Demokratiefördergesetz auch nicht-staatliche politische Bildung vor Anwürfen bezüglich vermeintlich fehlender Neutralität schützen. Ein klarer Gesetzestext, auf den man sich in Konflikten beziehen kann, würde betroffenen Initiativen enorm helfen. Vor diesem Hintergrund muss auch der Verunsicherung durch das Attac-Urteil aus dem Januar 2019, das u.a. die „geistige Offenheit“ politischer Bildung zur Voraussetzung von einer Anerkennung als gemeinnützig machte, mit der lange angekündigten Reform des Gemeinnützigkeitsrechts eine Ende bereitet werden.

 

Das Demokratiefördergesetz bietet eine Chance, aus Erfahrungen und Evaluation vergangener Projekte eine fundierte, langfristige und regional angepasste Strategie zu gewinnen und abzusichern.

Einerseits gilt es also, die Finanzierung von Demokratieförderung und Extremismusprävention auf eine nachhaltige rechtliche Grundlage zu stellen und so langfristig zu sichern. Andererseits ist die Neuordnung der Förderpraxis, die ein Demokratiegesetz darstellt, auch eine Chance, die Maßnahmen auf lange Sicht aktiv und deutlich strategisch auszurichten. Statt unter dem Innovationsdruck der Modellprojektförderung immer neue Methoden und Ansätze erproben zu lassen, könnten aus der umfangreichen wissenschaftlichen Begleitung und Evaluation der Projekte sowie aus Erfahrungswissen von Betroffenen und zivilgesellschaftlichem Know-How auch wirklich Schlüsse gezogen werden – und viel gezielter Maßnahmen von hoher Qualität und nachhaltiger Wirkung unterstützt werden. Eine langfristig strategisch ausgerichtete Förderung heißt hier gerade nicht, dass nicht auch explizit geeignete Maßnahmen zur Qualitätskontrolle der Projekte und die Möglichkeit, flexibel auf Bedarfe zu reagieren, gegeben sein müssen.

Es braucht aufgrund der föderalen Struktur auch in den Ländern Demokratiefördergesetze.

Vor Ort muss spezifisch auf unterschiedliche Bedarfe reagiert werden. Hier müssen lokale und regionale zivilgesellschaftliche Strukturen gestärkt werden. Diese kleineren Träger sind es, die teilweise elementare Demokratiearbeit vor Ort im Rahmen von kurzfristig geförderten Modellprojekten (mit-)übernehmen oder als Teil von Partnerschaften für Demokratie massiven Anfeindungen ausgesetzt sind. Mit Projektende stehen Mitarbeitende und ganze Träger vor einer ungewissen Zukunft und die demokratische Zivilgesellschaft droht lokal wichtige Strukturen zu verlieren.

Es braucht also endlich die Verabschiedung eines Demokratiefördergesetzes, um eine dauerhafte und gesicherte Arbeit der bundesweiten Strukturträger, der Partnerschaften für Demokratie und lokaler Initiativen sowie bewährter und strategischer Ansätze in der präventiven Bildungsarbeit und der positiv evaluierten Modellprojekte zu gewährleisten.

Bei der Ausarbeitung des Gesetzes und der Umsetzung der Förderpraxis müssen zivilgesellschaftliche Akteure unbedingt gehört werden. In besonderem Maße gilt dies für Migrantenorganisationen.
Die Finanzierung von Strukturprojekten muss von Programmlaufzeiten gelöst werden und auch die institutionelle Unterstützung von Trägern muss ermöglicht werden. Die Anforderungen an Kofinanzierung der geförderten Projekte müssen gelockert werden.

Die Rolle der Zivilgesellschaft muss gesetzlich verankert werden, um sie vor Angriffen zu schützen. Mit langfristiger Absicherung und Finanzierung sollten auch langfristige strategische Überlegungen einhergehen. Die mit dem Demokratiefördergesetz eingesetzten Maßnahmen müssen vor Ort ankommen. Dazu braucht es unter anderem Demokratiefördergesetze auf Länderebene.

Wir begrüßen, dass die Bundesregierung den politischen Willen gezeigt hat, einen erneuten Versuch zu einem Demokratiefördergesetz zu unternehmen und so Gleichwertigkeit, den Schutz der Menschenrechte und gesellschaftliche Teilhabe weiter in der Gesellschaft zu verankern und hoffen, dass das Vorhaben nun im Sinne derjenigen umgesetzt wird, denen die Förderung zugutekommen soll.

Timo Reinfrank und Fabian Schroers, Amadeu Antonio Stiftung, November 2020

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