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Änderungen der Extremismusklausel unbefriedigend

Die Debatte um die Extremismusklausel geht weiter...

Änderungen der Extremismusklausel durch das Bundesfamilienministerium unbefriedigend! Amadeu Antonio Stiftung erwartet vollständige Streichung

Zur Änderung der Extremismusklausel, die heute um 13 Uhr durch das Bundesfamilienministerium mitgeteilt wurde, erklärt Timo Reinfrank, Geschäftsführer der Amadeu Antonio Stiftung:

„Das Bundesfamilienministerium sieht sich aufgrund der erfolgreichen Klage vor dem Dresdner Verwaltungsgericht des sächsischen Vereins AKuBiZ e.V. gezwungen, die so genannte „Extremismusklausel“ bereits zum zweiten Mal zu überarbeiten.

Klausel bleibt eine Zumutung

Die jetzt erfolgte Änderung der Klausel ist ein großer Erfolg der Zivilgesellschaft und der überwältigenden Kritik am Handeln des Bundesfamilienministerium geschuldet. Nach wie vor bleibt es jedoch eine Unverschämtheit, ein Bekenntnis von denjenigen Initiativen zu verlangen, die sich tagtäglich durch ihre Arbeit zum Grundgesetz bekennen. Nach der Aufdeckung der Mordserie des NSU wäre ein Ende des Misstrauens gegen die Initiativen und die endgültige Streichung der Klausel die einzig angemessene Konsequenz durch die Bundesregierung.

Änderung der Klausel schafft weitere Unklarheiten

Das Ziel des Ministeriums, mit der Überarbeitung der Klausel „ein größtmögliches Maß an Rechtssicherheit zu schaffen“, hat die Änderung nicht erreicht. Die Stasi-ähnliche Überprüfung der Partner entfällt nur vermeintlich. Durch die Änderung bleibt eine große Unsicherheit und Unbestimmtheit bei der Kooperation mit Partnern bestehen. Es ist für die engagierten Träger vollkommen unklar, auf welcher Basis sie bewerten sollen, von wem „bekannt ist“ oder bei wem man „damit rechnen“ kann, dass er oder sie sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung betätigen wird.“

Im Folgenden dokumentieren wir den Wortlaut der alten und der neuen Extremismusklausel:

Alte Klausel: Hiermit bestätigen wir, dass wir uns zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen und eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit gewährleisten. Als Träger der geförderten Maßnahmen haben wir zudem im Rahmen unserer Möglichkeiten und auf eigene Verantwortung dafür Sorge zu tragen, dass die als Partner ausgewählten Organisationen, Referenten etc. sich ebenfalls den Zielen des Grundgesetzes verpflichten. Uns ist bewusst, dass keinesfalls der Anschein erweckt werden darf, dass einer Unterstützung extremistischer Strukturen durch die Gewährung materieller oder immaterieller Leistungen Vorschub geleistet wird.

Neue Klausel, die laut Mail von heute sofort bei neuen Zuwendungen wirksam wird: Hiermit bestätigen wir, dass wir uns zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung Der Bundesrepublik Deutschland bekennen und eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit gewährleisten. Wir werden keine Personen oder Organisationen mit der inhaltlichen Mitwirkung an der Durchführung des Projekts beauftragen, von denen uns bekannt ist oder bei denen wir damit rechnen, dass sie sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung betätigen.

Das Dresdner Verwaltungsgericht hatte die Klausel aufgrund der „Unbestimmtheit“ der Formulierungen für rechtswidrig erklärt. Bereits vorher hatte das Ministerium erklärende Formulierungen gestrichen und aufgrund der Unklarheiten ergänzende Informationen auf die Webseiten der Ministerien gestellt worden.

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