Christian Berkel, Schauspieler
„Flüchtlinge sollten unseren Schutz finden – deshalb müssen wir rechten Parolen Einhalt gebieten. Die Amadeu Antonio Stiftung unterstützt wichtige Projekte für eine Willkommenskultur.“
Peter Maffay, Musiker
„Es herrscht noch immer zu viel Unkenntnis gegenüber anderen Kulturen, aus der Feindseligkeit entsteht. Wir müssen lernen, über diesen Tellerrand hinaus zu sehen und kapieren, dass wir voneinander abhängig sind."
Björn Harras, Schauspieler
„In den Medien hört man täglich, wie Menschen Opfer von Diskriminierung und Ausgrenzung werden. Weil Ermutigung und Aufklärung die besten Mittel gegen Intoleranz sind, unterstütze ich die Amadeu Antonio Stiftung.“
Cem Özdemir, Gründungskurator der Amadeu Antonio Stiftung
„Menschen, die gegen Rechts-extremismus, Rassismus und Antisemitismus angehen, stärken unsere demokratische Zivilgesell-schaft. Die Amadeu Antonio Stiftung unterstützt sie und leistet damit wertvolle Arbeit."
Ise Bosch, Dreilinden gGmbH
„Wir alle sind gegen rechte Gewalt - die Amadeu Antonio Stiftung fördert diejenigen, die etwas dagegen tun, an vielen Orten und mit langem Atem. Sie geht dabei keine vorschnellen Kompromisse ein.“
© Michael Thurm via flickr cc (www.flickr.com/photos/farbfilmvergesser/3254886533)
Anders als in Medienberichten dargestellt, verklagt die Amadeu Antonio Stiftung nicht den stellvertretenden Neuköllner Bezirksbürgermeister Falko Liecke. Richtig ist, dass sich die Stiftung mit einer Unterlassungsaufforderung an das Beziksamt Neukölln richtete, die sich gegen die Verbreitung einer einseitigen Pressemitteilung durch das Bezirksamt richtet.
Zum Hintergrund:
Falko Liecke (CDU), stellvertretender Bezirksbürgermeister und Jugendstadtrat von Berlin-Neukölln, verbreitet aktuell über Facebook und Twitter: „Die Amadeu Antonio Stiftung verklagt das Bezirksamt Neukölln. Bei Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro soll so verhindert werden, dass die umstrittene Broschüre "Ene, mene, muh - und raus bist du" von mir kritisiert wird.“
Ist das so? Was steckt hinter dieser Aussage?
Also: Verklagt die Amadeu Antonio Stiftung Herrn Liecke?
Nein, es geht nicht um eine Klage, sondern um eine Unterlassungserklärung.
Diese richtet sich gegen die Verbreitung einer einseitigen Pressemitteilung durch das Bezirksamt Neukölln, nicht gegen die Privatmeinung von Herrn Liecke.
Darf Herr Liecke dann seine Meinung nicht mehr sagen?
Doch, das darf er - als Privatperson.
Wenn eine offizielle Pressemitteilung des Bezirksamtes Neukölln versendet wird, muss diese dem Sachlichkeitsgebot entsprechen und Sachverhalte zumindest mit notwendiger Kontroversität darstellen. Dies ist hier nicht der Fall gewesen.
Kommentar der Stiftung zum Vorgang
Die Broschüre ist eine Fachpublikation für Erzieher*innen, die nicht an Kitas verteilt wird, sondern aktiv bei der Amadeu Antonio Stiftung angefragt und bezogen werden muss. Wenn also Neuköllner Kita-Erzieher*innen fänden, dass sie das Problem rechtsextremer Eltern nicht beschäftigt, würden sie diese Publikation weder anfordern noch lesen. Warum das Bezirksamt Neukölln eine Pressemitteilung herausgibt, die vor der Broschüre warnt, ist deshalb nicht verständlich. Dem Sachlichkeitsgebot entspricht das nicht, und besonders zielführend erscheint die Aktion ebenfalls nicht, denn die Aufmerksamkeit für die Publikation ist nun weit größer, als sie es ohne gewesen wäre. Wenn Argumente wie auf rechtspopulistischen Blogs verkürzt und verdreht dargestellt werden, um von staatlicher Stelle vor der Broschüre einer zivilgesellschaftlichen Initiative zu warnen, ist dies ein für uns ein bedenklicher, nicht hinnehmbarer Vorgang.
Warum der Wunsch nach einer Unterlassungserklärung?
Die Pressemitteilung greift in die Grundrechte der Amadeu Antonio Stiftung ein, weil damit faktisch verhindert werden soll, die Broschüre im angesprochenen Personenkreis zu verbreiten. Das ist ein Eingriff in die Pressefreiheit. Sie entspricht inhaltlich nicht dem Sachlichkeitsgebot, das verlangt, das Tatsachen zutreffend wiedergegeben werden und Werturteile nicht auf sachfremden Erwägungen beruhen. Die Pressemitteilung greift lediglich zwei Fallbeispiele aus der über sechzigseitigen Broschüre heraus. Diese beiden Fallbeispiele sind zuvor durch gezielte Auslassung, falsche Zitierung und bewusste Missinterpretation von rechtspopulistischen Medien in der Öffentlichkeit platziert wurden. Außerdem verstößt der Versand durch das Bezirksamt gegen das Demokratieprinzip, nach dem die öffentliche Meinungsbildung offen, frei und unabhängig vom Staat vollzogen werden soll. Deshalb darf ein Amtsträger nicht steuernd auf politische Meinungsbildungsprozesse einwirken.
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