Eine differenziertere Erfassung von Antisemitismus ist sinnvoll, löst allein aber kein Problem
Der Vorstoß, die Erfassung der antisemitischen Straftaten zu verändern, ist zu begrüßen. Bislang wurden antisemitische Straftaten grundsätzlich der rechts-motivierten Kriminalität zugeordnet, wenn es keine anderen Erkenntnisse über Täter:innen oder Motiv gab.









