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Erschlagen vom Nazi-Mob, während die Polizei zusah

Eine Gruppe von 50 rechtsextremen jungen Erwachsenen jagte den jungen Amadeu Antonio in der Nacht zum 25. November 1990 durch Eberswalde. Die Polizei beobachtet das Szenario und greift nicht ein. Am 6. Dezember verstarb der Angolaner. Ein Rückblick auf den Mord.

Samstagnachmittag, 24. November 1990, Eberswalde: Eine Gruppe junger Erwachsener trifft sich in der Wohnung eines stadtbekannten Neonazis. Unter ihnen befinden sich sowohl bekannte rechtsextreme Skinheads aus Gratz und Casekow als auch rechtsorientierte Jugendliche aus Eberswalde. Gemeinsam ziehen sie los, um in eine Diskothek zu gehen. Schon auf dem Weg dorthin randalieren einige der jungen Erwachsenen – sie brechen in den Imbisswagen eines türkischen Besitzers ein. Die Polizei war schon zwei Wochen vorher über das Treffen der Gruppe informiert, auch bei den Randalen auf dem Weg zur Diskothek wurde die Gruppe bereits beobachtet.

Nachdem in der Diskothek die Stimmung mit Parolen wie „Heil Hitler“ und der entsprechenden Musik aufgeheizt wurde, zog eine Gruppe von 50 Leuten weiter in Richtung der Gaststätte „Hüttengasthof“. Ihr Ziel war es „N**** aufzuklatschen“, wie die Angeklagten später im Gerichtsverfahren zu Protokoll gaben. Bereits auf dem Weg zur Gaststätte wurde die Motivation des Mobs deutlich: „Deutschland den Deutschen!“, „Ausländer raus“ und „N**** verpisst euch!“ rief der rassistische Mob.

Die Zeit kurz nach der Wende war geprägt von einer Art Aufbruchsstimmung, viele waren mit der Wiedervereinigung Deutschlands beschäftigt. Gleichzeitig herrschte besonders im Osten eine Pogrom-Stimmung: Immer wieder zogen völkisch-nationalistische Straßenbanden, wie im Fall von Amadeu Antonio, durch die Städte und bedrohten Anwohner*innen. Doch weder die Regierungen im Osten noch die Medien reagierten zunächst auf die rassistischen Übergriffe – ganz nach dem Motto: Ein Problem mit Neonazis habe man hier nicht.

Sie waren dem Mob ausgeliefert

Die Polizei wusste am Abend des 24. Novembers vom Standort und dem Ziel der Neonazis. Sie informierte den Wirt der Gaststätte „Hüttengasthof“ und empfahl ihm, das Lokal zu schließen – das war gut gemeint. Hätte die Polizei jedoch eingegriffen, hätte sie wahrscheinlich das Leben von Amadeu Antonio retten können. Der Wirt nahm die Empfehlung ernst: Die Gäste verließen das Lokal. Amadeu Antonio, der zusammen mit zwei Männern mosambikanischer Herkunft und zwei weißen Frauen unterwegs war, verließ das Lokal ebenfalls. Sie schlugen die Richtung ein, aus der der rassistische Mob kam, und liefen ihm genau in die Arme.

Auf dem rund drei Kilometer langen Weg zum Gasthof randalierte die 50 bis 60 Personen große Gruppe und begann, sich mit Zaunlatten zu bewaffnen. Als Amadeu Antonio und seine Begleiterinnen und Begleiter ins Blickfeld des Mobs kamen, rief jemand „Da sind die N****“. Der aufgepeitschte Mob begann auf die Gruppe loszurennen. Mit Lattenzäunen und Softballschlägern wurde auf die Freunde eingeschlagen. Beim Versuch zu fliehen teilte sich die Gruppe. Die Begleiterinnen und Begleiter konnten verletzt fliehen – der 28-jährige Amadeu Antonio nicht. Er wird von rund zehn Leuten verfolgt und brutal zusammengeschlagen. Selbst, als er bereits am Boden liegt, treten die Nazis weiter auf ihn ein. Einer der Angreifer springt auf den am Boden Liegenden mit beiden Füßen auf den Kopf. Erst als ein Bus vorbei fährt, lässt die Gruppe von dem bereits Bewusstlosen ab. Amadeu Antonio wird nie wieder das Bewusstsein erlangen und schließlich am 6. Dezember 1990 den Folgen der erbarmungslosen Attacke erliegen. Zum Zeitpunkt der Tat war Amadeu Antonios Freundin schwanger. Amadeu Antonio Jr. hat seinen Vater nie kennen gelernt. Er kam wenige Wochen nach dem Tod Amadeu Antonios zur Welt.

Wie die Polizei den Mord an Amadeu Antonio beobachtet und nicht einschreitet

Erschreckend sind die Details der brutalen Tat. Beinahe noch erschreckender ist, dass der Angriff die ganze Zeit von drei bewaffneten Zivilpolizisten beobachtet wurde. Aus Angst selbst zur Zielscheibe zu werden, trauten sie sich nicht einzuschreiten. Sie forderten unterdessen lediglich Verstärkung an. Einer der Polizisten sagte aus, er habe seine beiden Kollegen zurückgerufen, da er „verhindern wollte, dass diese mit der Gruppe in Konflikt geraten“. Ganz in der Nähe des Tatorts hielten sich darüber hinaus noch 20 voll ausgerüstete Polizist*innen auf. Auch sie griffen nicht ein, als Amadeu Antonio am Boden lag. Sie fühlten sich den Neonazis nicht gewachsen. Eine Anklage gegen die Polizist*innen wegen „Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen“ wurde 1994 vom Landgericht Frankfurt (Oder) unanfechtbar zurückgewiesen.

Amadeu Antonio verstarb, ohne nochmals das Bewusstsein zu erlangen, am 6. Dezember 1990 an Multiorganversagen. Der Fall wurde als schwere Körperverletzung mit Todesfolge eingestuft. Fünf der jugendlichen Täter wurden im September 1992 vom Bezirksgericht Frankfurt (Oder) zu Bewährungs- und maximal vierjährigen Haftstrafen verurteilt. Wer die tödlichen Schläge ausführte, konnte nicht nachgewiesen werden. Wäre die Tat allerdings als Totschlag oder Mord gewertet worden, wären die Strafen wesentlich höher ausgefallen.

Der Urteilsspruch des Bezirksgerichts Frankfurt (Oder) rief damals viel Kritik hervor. Zu jener Zeit wurden Straftaten mit rassistischer Motivation oft bagatellisiert. Nach der Wende kam es besonders in den neuen Bundesländern zu massiven rassistischen und sozialdarwinistischen Gewaltexzessen durch Rechtsextreme. Die dahinterliegenden Probleme, eine erstarkende rechtsextreme Szene, deren Ideologie in letzter Konsequenz Gewalt und eben auch Tod bedeutet, wurde viel zu lange von Politik und Justiz nicht wahrgenommen. Bei rechtsextremen Täter*innen wurde lange die Alleintäterthese vertreten und auch heute noch werden rechtsextreme Straftäter viel zu oft noch als allein handelnd eingestuft. Das prominenteste Beispiel dafür ist wohl das Urteil im Prozess um den Nationalsozialistischen Untergrund (NSU). Trotz massiver Unterstützung aus der rechtsextremen Szene hielt die Bundesanwaltschaft an der These des Täter-Trios um Beate Zschäpe, Uwe Böhnhard und Uwe Mundlos fest.

Auch die Ermordung an Amadeu Antonio wurde von Seiten des Gerichts als das Ergebnis eines gruppendynamischen Prozesses bewertet. Dass die Gruppe klar rassistische Gedanken verfolgte, wurde in der Urteilsbegründung zwar aufgegriffen, jedoch durch die damaligen politischen und gesellschaftlichen Umstände der Wende verharmlost. Damals war man der Ansicht, dass es im Osten keine Neonazis gebe. Fielen doch mal rassistische Jugendliche negativ auf, waren sie lediglich verwirrt, weil sie mit dem gesellschaftlichen Umbruch nicht zurechtkamen. Dann, so die weitläufige Meinung, gaben sie ihrer Verwirrung lediglich eine rassistische Note.

Heute sind wir weiter als noch in den 90er Jahren

Auch wenn heute im Vergleich zu 1990 ein Paradigmenwechsel in der Justiz stattgefunden hat, werden weiterhin viele Straftaten, die eine rassistische oder anderweitig diskriminierende Motivation als Hintergrund haben, nicht als solche gewertet. Nur eine eindeutige Benennung der Tatmotivation bei rechtsextremen Straftaten, führt zu einer umfassenden Aufklärung über die Gefahr, die von einer solchen Ideologie ausgeht. Damit Morde wie der an Amadeu Antonio niemals zum Alltag in Deutschland werden.

Amadeu Antonio galt lange als erstes Todesopfer rechtsextremer Gewalt nach der Wende – inzwischen ist der Pole Andrzej Fratczak das erste offiziell anerkannte Todesopfer rechtsextremer Gewalt nach der Wende. Er wurde am Abend des 7. Oktober 1990 vor einer Diskothek in Lübbenau (Brandenburg) bei einem Angriff von drei jungen Deutschen verprügelt und durch einen Messerstich tödlich verletzt. Laut einer Zählung der Amadeu Antonio Stiftung ist allerdings Mahmud Azhar das erste Todesopfer rechter Gewalt seit dem Wendejahr 1990. Der pakistanische Doktorand wurde am 7. Januar 1990 auf dem Gelände der Freien Universität Berlin rassistisch beschimpft und geschlagen. Als er telefonisch Hilfe rufen wollte, schlug ihn der Angreifer mit einem Feuerlöscherrohr auf den Kopf. Am 6. März erlag er seinen Verletzungen.

Überarbeiteter Text. Ursprünglich von: Dana Fuchs und Laura Frey (2010)

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